Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer

Tätigkeitsbereiche

Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, § 370 AO, § 21 UStG
Umsatzsteuer-Nachschau, § 27 UStG

Ein wesentlicher Teilaspekt unserer Tätigkeit im Zollstrafrecht ist die Verteidigung gegen den Vorwurf der Einfuhrumsatzsteuerhinterziehung.

Die Einfuhrumsatzsteuer spielt in nahezu allen zollstrafrechtlichen Ermittlungen eine wesentliche Rolle. Als hochspezialisierte Steuerstrafrechtskanzlei sind wir in der Lage unsere Mandanten in dieser komplexen Materie umfassend strafrechtlich zu verteidigen und parallel dazu steuerlich zu vertreten.

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Florian Jandl LL.M.

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Fachanwalt für Strafrecht /
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Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

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Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

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Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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